Genehmigungspflicht

Mobile Heizcontainer: Was ist genehmigungspflichtig?

Mobile Heizcontainer sind eine schnelle und zuverlässige Lösung für temporäre Wärmeversorgung – ob auf Baustellen, bei Heizungsausfällen oder in der Übergangszeit bei Sanierungen. Doch viele stellen sich die Frage: Braucht man für den Betrieb eines Heizcontainers eigentlich eine Genehmigung?

In diesem Artikel erklären wir, wann und warum eine Genehmigung notwendig ist, wer sie erteilt – und wie Mobile Energy Sie dabei unterstützt.

1. Was genau ist ein mobiler Heizcontainer?

Ein mobiler Heizcontainer ist eine transportable, anschlussfertige Heizlösung, die flexibel und temporär Wärme oder Kälte bereitstellt – genau dort, wo sie gebraucht wird. Bei Mobile Energy bieten wir ein breites Spektrum an mobilen Wärme- und Kältelösungen für die temporäre Versorgung unterschiedlichster Einsatzorte: von Baustellen und Bestandsgebäuden über Industriehallen bis hin zu Events oder Notfallsituationen.

Unsere mobilen Heizlösungen sind in verschiedenen Leistungsklassen verfügbar – von kompakten 21 kW bis hin zu leistungsstarken 5.000 kW. Je nach Bedarf und Anwendungsfall kommen dabei auch unterschiedliche Technologien zum Einsatz: Wärmepumpen, Pelletheizungen, Öl und Gas.

Alle unsere Anlagen sind technisch geprüft, anschlussfertig konzipiert und können in bestehende Systeme integriert oder autark betrieben werden. So schaffen wir maximale Versorgungssicherheit – bei minimalem Installationsaufwand.


2. Braucht man für mobile Heizcontainer eine Genehmigung? 

Nein, aber manchmal schon. Eine Genehmigung ist nicht grundsätzlich erforderlich – aber abhängig vom Einsatzzweck, der Dauer und dem Aufstellort.


Situation Genehmigung erforderlich? Erläuterung
Aufstellung auf privatem Gelände (bis zu 3 Monate) ✅ Nein Kurzfristige Einsätze auf eigenem Grundstück sind in der Regel genehmigungsfrei. Dennoch sollten lokale Bauvorschriften geprüft werden.
Aufstellung auf privatem Gelände (länger als 3 Monate) ❌ Ja In einigen Bundesländern gilt eine Anlage nach 3 Monaten als ortsfest und benötigt eine Baugenehmigung.
Aufstellung auf öffentlichem Grund ❌ Ja Für die Nutzung öffentlicher Flächen ist stets eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Feuerungswärmeleistung über 350 kW ❌ Ja Anlagen mit einer Leistung über 350 kW können unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG*) fallen und benötigen ggf. eine Genehmigung.
Nähe zu sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Kliniken) ❌ Ja Zusätzliche Prüfungen können erforderlich sein, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten.
*Was ist das BImSchG?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen – z. B. durch Abgase, Lärm oder Gerüche.
Bei mobilen Heizcontainern mit einer Feuerungswärmeleistung ab 350 kW kann das BImSchG greifen. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob eine Anzeigepflicht oder sogar eine Genehmigung nach § 4 BImSchG besteht. Das betrifft vor allem große Anlagen oder längere Einsätze im öffentlichen Raum.



3. Wie lange darf ein Heizcontainer stehen? 

Die Dauer der Aufstellung beeinflusst direkt den Genehmigungsbedarf: 

  • Bis zu 3 Monate:
    In vielen Bundesländern gelten mobile Anlagen, die kürzer als 3 Monate an einem Ort betrieben werden, als genehmigungsfrei. 

  • 3 bis 6 Monate:
    Einige Landesbauordnungen betrachten Anlagen, die zwischen 3 und 6 Monaten aufgestellt werden, als „fliegende Bauten“, die ggf. unter vereinfachten Bedingungen erlaubt sind. 

  • Länger als 6 Monate:
    Bei einer Betriebsdauer über 6 Monate wird die Anlage in der Regel als ortsfest betrachtet – und benötigt dann eine Baugenehmigung. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. Eine Rücksprache mit dem lokalen Bauamt ist daher dringend empfohlen. 



4. Wer ist zuständig

Für die Genehmigung und Überwachung sind meist folgende Stellen relevant: 

  • Bauamt – für baurechtliche Genehmigungen und Aufstellgenehmigungen 
  • Umweltamt – für Emissionsvorgaben und den Immissionsschutz 
  • Straßenverkehrsbehörde – bei Aufstellung auf öffentlichem Grund 
  • Bezirksschornsteinfeger – für technische Abnahme und Freigabe des Betriebs 


5. Welche Unterlagen werden benötigt? 

Bei genehmigungspflichtigen Einsätzen sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:

  • Technische Datenblätter der Anlage
  • Aufstellungsplan mit Abstandsmaßen 
  • Emissionsnachweise / Herstellerdokumentation 
  • Sicherheitsnachweise (z. B. TÜV-Prüfung) 
  • ggf. Brandschutzkonzept 
  • Nachweise über Wartung und Betriebssicherheit 


6. Wie unterstützt Mobile Energy? 

Wir liefern nicht nur mobile Wärme – sondern unterstützen Sie auch bei allen behördlichen Abstimmungen. Von der Auswahl der richtigen Anlage bis zur Genehmigung, von der Schornsteinfegerabnahme bis zur technischen Dokumentation – Mobile Energy ist Ihr Partner für einen sicheren, rechtskonformen Einsatz. 

Nicht jeder Heizcontainer braucht eine Genehmigung – aber es ist wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen. Wer frühzeitig informiert ist und mit erfahrenen Partnern zusammenarbeitet, kann Zeit und Ärger sparen. 

Sie planen den Einsatz eines mobilen Heizsystems? 

Sprechen Sie mit uns – wir unterstützen Sie beim Durchlaufen des Genehmigungsprozesses.